Deutscher Hubschrauber Verband auf der AERO Friedrichshafen

Bückeburg, den 15.04. 2015

Der Deutsche Hubschrauber Verband (DHV) repräsentiert den Bereich Drehflügler auf der dies-
jährigen AERO Friedrichshafen mit einem umfangreichen Informationsangebot während der Messe. Im Zentrum des diesjährigen Messeauftritts stehen die aktuellen Herausforderungen für den kommerziellen Betrieb der Hubschrauber wie auch die Werbung für zukünftige Piloten und Mitglieder.

Die „Biene der Luftfahrt“, als aussagekräftiges Motto des DHV eingeführt seit der letztjährigen ILA, wird durch Hubschrauber zum Anfassen (R44 von Robinson und AS350 von Airbus Helicopters) auf dem Stand des DHV, in Halle 7, Nr. 140 repräsentiert. Erfahrene Piloten und Kenner der Szene informieren alle Interessenten über die beruflichen und privaten Möglichkeiten, die einem das Hubschrauberfliegen bietet. „Die Biene der Luftfahrt leistet für die moderne Gesellschaft zahlreiche Leistungen, ohne dass sie diese zumeist bewusst wahrnimmt. Doch genau wie die Bienen, ist der Hubschrauberbetrieb bedroht“, erklärt Thomas Hein, Vorsitzender des DHV.

Gründe dafür sind einerseits ständig neue Verordnungen und Regelungen (oftmals versucht die EASA Vorschriften aus dem Flächenfliegerbereich auf die Drehflügler zu übertragen, aus Standardisierungsgründen), die zumeist den bereits sehr sicheren Flugbetrieb einschränken, andererseits gibt es auch neue Herausforderungen bei der Nutzung im Luftraum für Hubschrauber. Hier spielen besonders die rasant fortschreitende technische Entwicklung und die drastisch gestie-
gene Anzahl von unbemannten Luftfahrzeugen (UAV/RPAS) im Deutschen und auch Europäischen Luftraum eine zentrale Rolle.

Unter dem Titel „Unbemannte Luftfahrzeuge im unteren, unkontrollierten Luftraum: Chancen und Risiken", referieren Dieter Klein, Geschäftsführer, AIR LLOYD Deutsche Helicopter Flugservice GmbH, sowie Achim Friedl, Direktor in der Bundespolizei (Leiter Referat B6), Technik und Logistik; Führungs- und Einsatzmittel der BPOL und der BPdL Bundesministerium des Innern, zu diesem Thema am Freitag, den 17. April ab 15 Uhr im Konferenzzentrum Ost, Raum Berlin. Speziell geht es um die Sensibilisierung über die mögliche Gefahr im Luftraum, die von unerfahrenen oder unwissenden Nutzern von UAV (wie z.B. Multikopter etc.) ausgehen kann. Heute ist der Betrieb der unbemannten Luftfahrzeuge durch das Luftfahrt-Bundesamt und dem Bundesministerium für Verkehr und Informationstechnologie (BMVI) geregelt, jedoch ist den meisten Anwendern der UAV die Gesetzeslage nicht bekannt und somit werden die Regeln nicht eingehalten. Gleichzeitig ist dem DHV bewusst, dass diese neue Technologie vielfältige Einsatzmöglichkeiten in der Zukunft bieten wird, welche am Beispiel im Polizeidienst aufgezeigt werden.

Im Bereich Rettungsflug (HEMS) ist mit dem Ende der nationalen OptOut Phase die EU Verord-
nung 965/2012 am 24.10.14 in Kraft getreten. Die deutschen HEMS Betreiber haben entspre-
chend Bescheide zur Umsetzung seitens des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) erhalten. Hier werden
u.a. auch zahlreiche bauliche Maßnahmen für Landeplätze im öffentlichen Interesse (P.I.S.) definiert. Der DHV arbeitet eng mit dem BMVI und LBA zusammen, um sicherzustellen, dass auch in Zukunft alle Landeplätze im Öffentlichen Interesse angeflogen werden können.

Beim Thema AGE 60, also der Auflage, dass im Bereich des kommerziellen Personentransports Piloten ab 60 Jahren einen Hubschrauber nicht mehr alleine fliegen dürfen, zeichnen sich eben-
falls positive Entwicklungen ab: Aktuell gibt es Ausnahmeregelungen für die Luftrettungsbetreiber ADAC und DRF und das BMVI versucht eine generelle Ausnahme für den HEMS Bereich bei der EASA zu erwirken. Der DHV weist jedoch darauf hin, dass nicht nur der HEMS von dieser Auflage betroffen ist und fordert deshalb LBA und BMVI auf, die Ausnahmeregelung auch für die anderen betroffenen Betreiber zu erwirken.

Der Bereich Flight Time Limitations, ein klassisches Beispiel für die Übertragung von Anforderungen aus dem Flächenflieger- auf den Drehflüglerbereich, wird derzeit national über den DHV, aber auch europäisch über die European Helicopter Association (EHA) intensiv mit den Behörden diskutiert. Der Vorschlag für die Neuregelung bedeutet in Bezug auf verkürzte Schichtzeiten für die Einsätze von Piloten nicht nur in Deutschland einen zentralen Einschnitt bei der Luftrettung, sondern führt auch in anderen europäischen Ländern zu unakzeptablen Konsequenzen. Bei Nationen, die nur wenige Luftrettungsbasen betreiben, und die Piloten entsprechend oft zu ihrem Arbeitsplatz pendeln, würde dies zum Beispiel zu einer Verdoppelung der Anfahrtswege führen und einer entsprechenden sozialen Belastung. Nach intensiven Gesprächen und Interventionen des DHV und der EHA zeichnet sich jedoch eine möglicherweise neue differenzierte Betrachtung ab zwischen den nötigen Erholungsphasen bei Flächenpiloten auf der Langstrecke und den völlig anderen Gegebenheiten bei (Luftrettungs-) Piloten, die zwischen den Einsätzen gut ausgestattete Ruheräume zur Erholung haben.

Der Deutsche Hubschrauber Verband e.V. wurde 1959 gegründet zum Zweck der Förderung aller Maßnahmen, welche geeignet sind, die umfassende Verwendung des Hubschraubers entspre-
chend seiner besonderen technischen Eigenschaft zu erleichtern. Er unterstützt das Bestreben, das zivile Hubschrauberpotential in der Bundesrepublik Deutschland und international zu erhöhen. Darüber hinaus fördert er den Gedanken und alle Maßnahmen, zivile Luftfahrzeuge für Hilfeleistungen bei Unglücksfällen, Katastrophen und im Rahmen des zivilen Bevölkerungsschutzes
sowie zur Abwendung von Gefahren der Allgemeinheit einzusetzen. Der DHV erstrebt keine ge-
winnbringende Tätigkeit.