HELIALERT
Deutscher Hubschrauber Verband e.V.
Gegründet 1959
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**Achtung! Flugbeschränkungsgebiet Cottbus Drewitz 21.5. bis 27.5.++ siehe DHV aktuell
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Ausbildung zum Privatpiloten

Voraussetzungen:

  • Mind. 16 Jahre (vor dem ersten Alleinflug)
  • Mind. 17 Jahre (Lizenzerwerb)
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Klasse 1 oder 2)
  • Polizeiliches Führungszeugnis (O oder P)
  • Auszug Verkehrszentralregister
  • Geburtsurkunde / Auszug Familienbuch
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung
  • Nachweis Erste Hilfe oder Sofortmaßnahmen am Unfallort
    (nicht älter als 2 Jahre)


Privatpilot ist die allgemeine Bezeichnung für den Führer eines Luftfahrzeuges zu nichtgewerblichen Zwecken. Das bedeutet, dass keine Flüge gegen Bezahlung/Lohn oder einem anderen kommerziellen Hintergrund durchgeführt werden dürfen. Ein Privatpilot kann eigenverantwortlich einen Hubschrauber fliegen und dabei so viele Personen befördern, wie in seinem Luftfahrzeug Sitzplätze vorhanden sind. Ein Privatpilot kann auch Flüge ins Ausland durchführen, sofern er ein englisches Sprechfunkzeugnis während der Ausbildung erworben hat. Die Ausbildung umfasst 45 praktische Flugstunden und sowie Theoriestunden in den Fächern:
  • Navigation
  • Luftrecht
  • Wetterkunde
  • menschliches Leistungsvermögen
  • Technik
  • Aerodynamik
  • Verhalten in besonderen Fällen.


Zum Scheinerhalt sind pro Jahr mindestens 2 Flugstunden zuzüglich eine Stunde Checkflug erforderlich.

 
Postanschrift:
Deutscher Hubschrauber Verband e.V.
Sablé-Platz 6
31675 Bückeburg
Kontakt:
Tel.: 05722 915379
Fax : 05722 71539
office@dhv-org.de
Geschäftsführung:
Klaus Greineisen
Fax: 07229 308142
klaus.greineisen@dhv-org.de
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