Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Klasse 1 oder 2)
Polizeiliches Führungszeugnis (O oder P)
Auszug Verkehrszentralregister
Geburtsurkunde / Auszug Familienbuch
Zuverlässigkeitsüberprüfung
Nachweis Erste Hilfe oder Sofortmaßnahmen am Unfallort
(nicht älter als 2 Jahre)
Privatpilot ist die allgemeine Bezeichnung für den Führer eines Luftfahrzeuges zu nichtgewerblichen Zwecken. Das bedeutet, dass keine Flüge gegen Bezahlung/Lohn oder einem anderen kommerziellen Hintergrund durchgeführt werden dürfen.
Ein Privatpilot kann eigenverantwortlich einen Hubschrauber fliegen und dabei so viele Personen befördern, wie in seinem Luftfahrzeug Sitzplätze vorhanden sind.
Ein Privatpilot kann auch Flüge ins Ausland durchführen, sofern er ein englisches Sprechfunkzeugnis während der Ausbildung erworben hat.
Die Ausbildung umfasst 45 praktische Flugstunden und sowie Theoriestunden in den Fächern:
Navigation
Luftrecht
Wetterkunde
menschliches Leistungsvermögen
Technik
Aerodynamik
Verhalten in besonderen Fällen.
Zum Scheinerhalt sind pro Jahr mindestens 2 Flugstunden zuzüglich eine Stunde Checkflug erforderlich.