Ausbildung zum Berufspiloten – Durchgehende Ausbildung
Für Bewerber, die noch keinen Privatpilotenschein besitzen.
Voraussetzungen:
Mindestalter Beginn der Ausbildung: Vollendetes 17. Lebensjahr
Mindestalter für Prüfung: Vollendetes 18. Lebensjahr
Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis der Klasse I
Polizeiliches Führungszeugnis (O oder P)
Auszug Verkehrszentralregister
Geburtsurkunde / Auszug Familienbuch
Kenntnisse in Mathematik, Englisch und Physik
Zuverlässigkeitsüberprüfung
Lehrgang erste Hilfe
Diese Ausbildung berechtigt Sie einen Hubschrauber auch für gewerbliche Zwecke zu fliegen wie zum Beispiel Film-&Fotoflüge, Personen-, Lastentransporte und Rettungsflüge.
Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 135 Stunden davon 100 Stunden mit einem Fluglehrer und 35 Stunden im Alleinflug.
10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug
20 Stunden Training Außenlandungen, Notverfahren, Navigation.
Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 500 Unterrichtsstunden.
Je nach Flugschule bestehen hierbei 2 Möglichkeiten für die theoretische Ausbildung:
1. Möglichkeit: Ausbildung im Vollzeitunterricht.
2. Möglichkeit: Ausbildung im Fernstudium mit ergänzendem Nahunterricht.